Mauerschütze als Zeuge

■ Neue Phase im Prozeß gegen Mitglieder des DDR-Verteidigungsrats

Berlin (dpa) – Der Prozeß gegen die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist in eine neue Phase getreten. Erstmals ging es am Montag vor dem Berliner Landgericht nicht mehr allgemein um die Verantwortung für die Tötung von Flüchtlingen, sondern um einen konkreten Fall von Todesschüssen aus dem Jahr 1984. Als Zeuge wurde der frühere Grenzsoldat Uwe Hapke befragt, der Anfang 1992 im zweiten Mauerschützenprozeß zu einem Jahr und neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Ihm und dem Soldaten Udo Walther war die Tötung des 20jährigen Horst-Michael Schmidt am 1. Dezember 1984 bei einem Fluchtversuch an der Berliner Mauer nachgewiesen worden.

Hapke bekräftigte vor der 27. Großen Strafkammer, daß seine damaligen Vorgesetzten jeden Fluchtversuch als „Verbrechen“ eingestuft hätten, das verhindert werden müsse.

Die Verteidiger des ehemaligen DDR-Verteidigungsministers Heinz Keßler, seines Stellvertreters Fritz Streletz und des früheren Suhler Bezirkschefs Hans Albrecht stellten zuvor mehrere Anträge. Sie wollen damit durchsetzen, daß mehrere Personen aus Militär und Diplomatie der Sowjetunion als Zeugen erscheinen, darunter der Vize-Außenminister in der einstigen Regierung Gorbatschows, Julij Kwizinski, und die früheren UdSSR-Botschafter in Osberlin, Pjotr Abrassimow und Valentin Falin.

Neben den früheren sowjetischen Amtsträgern soll nach den Wünschen der Verteidiger auch der ehemalige DDR-Oberst Rolf Felber aussagen. Die Rechtsanwälte versuchten erneut, eine direkte Verantwortung der Angeklagten für die Totschläge an der innerdeutschen Grenze und der Berliner Mauer in Frage zu stellen. Sie sprachen statt dessen von einer bestimmenden Einwirkung sowjetischer Behörden im militärischen Verbund des Warschauer Paktes auf die Gestaltung von Grenzanlagen und -sicherung der DDR.