Gesetz gegen "Bevorzugung des Straßenverkehrs"

Gesetz gegen „Bevorzugung des Straßenverkehrs“

Die „jahrzehntelange einseitige Bevorzugung des Straßenverkehrs“ soll mit einer Änderung des Straßengesetzes gestoppt werden, der das Kabinett am Dienstag in Hannover zustimmte. Nach Mitteilung der Landesregierung sieht die Gesetzesnovelle vor, Straßenneubauten nur noch zu genehmigen, wenn es „unabweisbaren Bedarf“ gibt. dpa