■ Arbeitslose
: Fahrn, fahrn, fahrn...

Nürnberg (AFP) – Arbeitslose müssen künftig mit der Aufforderung des Arbeitsamtes rechnen, auch bislang als unzumutbar geltende Arbeitsplätze anzunehmen. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat die Arbeitsämter angewiesen, die sogenannte Zumutbarkeitsanordnung strikter anzuwenden. Konkret kann dies bedeuten, daß künftig eine Fahrzeit von mehr als zweieinhalb Stunden zum Arbeitsplatz und zurück als zumutbar betrachtet wird. Auch auswärtige Übernachtungen können die Arbeitsämter unter bestimmten Bedingungen für zumutbar erklären.