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Staunen über Unkenntnis in den Behörden

■ Frauenpolitik: Vor einem Jahr trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft / Probleme bei der Umsetzung

: Vor einem Jahr trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft / Probleme bei der Umsetzung

„Um die künftige Gleichstellung von Frauen und Männern in Hamburgs Behörden ist es gar nicht so schlecht gestellt“ - Frauensentorin Traute Müller gibt sich optimistisch. Vor einem Jahr trat in der Hansestadt das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst in Kraft, jetzt werden in den 75 Dienststellen Frauenförderpläne erarbeitet. „Wir haben die Personalleiter in Workshops geschult“, berichtet Gisela Chudziak vom Senatsamt, „und waren erstaunt, wieviel Unkenntnis dort über die strukturelle Benachteiligung von Frauen in den Behörden herrscht.“

Mit einhelligem Jubel wurde das Gleichstellungsgesetz im letzten Jahr nicht begrüßt: Vor allem die Frauenbeauftragten in den Behörden waren sauer, denn durch das Gesetz wird ihre Position geschwächt. Nicht von den Kolleginnen der Dienststelle sollen sie danach gewählt werden, sondern sie können vom Dienststellenleiter ernannt werden. Damit werde regelrecht verhindert, so die Kritik der Frauenbeauftragten, daß die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes kontrolliert werden kann.

„Wir konnten für eine Stärkung der Frauenbeauftragten in der SPD keine Mehrheit bekommen“, erklärt Müller und verweist darauf, daß bei der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes eine Quotierung der Personalräte angestrebt werde. Wann diese Regelung in Kraft tritt, weiß aber niemand.

Im vergangenen Jahr konnte das Senatsamt 800 000 Mark für zusätzliches Personal in den Dienststellen einwerben. Diese Mitarbeiterinnen (nur in der Umweltbehörde ist es ein Mann) sind gemeinsam mit den Verantwortlichen der Personalplanung für die Erstellung der Frauenförderpläne zuständig. Die Hälfte der Ämter haben ihre Pläne bereits vorgelegt, der Rest soll bis zum Sommer eintrudeln.

„Personalentwicklung“ heißt für die Senatorin das Zauberwort. Individuell auf die jeweiligen Dienststellen ausgerichtet, werden derzeit die Förderziele für die nächsten Jahre festgelegt. Ob Teilzeitarbeit, Motivation von Frauen für Führungsaufgaben, oder Rekrutierung von neuen weiblichen Kollegen - Phantasie sei gefragt, so Gisela Chudziak. Auch über das Image der Behörden müsse neu nachgedacht werden. So sei an den Hochschulen kein Mangel an weiblichen Ingeneurinnen, aber an deren Bewerbungen für dementsprechende Behördenjobs. Der Kontakt zu diesen potentiellen Kandidatinnen müsse stärker gepflegt werden.

Sanktionen, wenn die Förderpläne nicht eingehalten werden? Fehlanzeige, die gibt's nicht. Quoten und Eingriffe zu ihren Gunsten seien bei den weiblichen Beschäftigten gar nicht erwünscht, so Müllers Rechtfertigung. „Frauen müssen lernen, die Instrumente, die sie zur Verfügung haben, auch zu nutzen“ - klingt da weibliche Bescheidenheit durch? Selbstverständlich werde das Frauensenatsamt darauf pochen, daß die Gleichstellungspläne eingehalten werden, so Müllers Ankündigung. Einen ersten Erfahrungsbericht über Erfolge und Mißerfolge will das Frauensenatsamt im April 1994 vorlegen. sako

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