Neue Spielregeln für die Medien-Programmierer

Den Entwurf für ein neues Mediengesetz stellte Senator Thomas Mirow gestern der Presse vor. „Der Entwurf“, so Mirow, „zieht die Konsequenzen aus offenbar gewordenen Problemen, wie etwa den starken wirtschaftlichen Konzentrationstendenzen oder auch bestimmte Entwicklungen im programmlichen Bereich.“

Im Klartext bedeutet dies, daß zum Beispiel die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) ein Instrument bekommt, mit dem sie die verdeckten Beteiligungs-Verflechtungen der Programmanbieter erfolgreicher durchforsten soll — bis hin zur Einforderung von eidesstattlichen Erklärungen. Aber auch bei Fragen des Jugendschutzes oder der Gewaltdarstellung will man wirksamer Einfluß nehmen oder schädliche Entwicklungen abstellen. Der Medien-Senator Mirow: „Die Landesmedienanstalten dürfen keine zahnlosen Papiertiger sein.“

Finster gucken werden die privaten TV-Sender vor allem bei einem anderen Teil des neuen Mediengesetzes, denn der greift ihnen tief in die Geldbörse. Die Dauer der Werbung und die Häufigkeit der Werbeunterbrechungen werden eingeschränkt — sprich den europäischen Regelungen angepaßt. Danach dürfen Nachrichtensendungen erst ab einer Dauer von 30 Minuten, Filme ab 45 Minuten von Spots unterbrochen werden. Insgesamt darf die Werbung 20 Prozent der täglichen Sendezeit nicht überschreiten. Als Werbung definiert wird zukünftig auch das beliebte „Teleshopping“. Reklamefrei bleiben Gottesdienste und — strenger als dies die Euro-Regeln fordern — Kindersendungen.

Strafen sollen in Relation zu den Verstößen der Sender verhängt werden. Das reicht von einer befristeten Stillegung bis zur Rücknahme der Zulassung. tom