Bahn blecht für Doppelfenster

Bahn blecht für Doppelfenster

Auch wer an einer sogenannten Altstrecke der Bundesbahn wohnt, kann die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern erstattet bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen verurteilte gestern die Bahn dazu, die Kosten für Schallschutzfenster zu ersetzen. Das Gericht mußte entscheiden, welche Ansprüche Anlieger von Altstrecken gegen die Bahn geltend machen können. Während das Bundesimmissionsschutzgesetz für Neubaustrecken nähere Bestimmungen enthält, sind Altstrecken davon ausgenommen. Das Gericht entschied nun, daß Anlieger von Altstrecken nicht schutzlos sind. dpa