Deutscher Müll bleibt in Westeuropa

■ Bundesregierung beschließt härteres Vorgehen gegen illegale Müllexporte / „Basler Konvention“ gegen Müllschieberei von 1989 wird damit umgesetzt

Bonn (dpa) – Deutscher Müll darf nicht mehr in Staaten außerhalb der EG und der Europäischen Freihandelszone (Efta) exportiert werden. Das Bundeskabinett beschloß gestern gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der internationalen „Basler Konvention“ zum Verbot illegaler grenzüberschreitender Müllschiebereien. Damit soll verhindert werden, betonte Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) anschließend vor der Presse, daß solcher nicht mehr verwertbarer Abfall in Staaten kommt, in denen eine geordnete Entsorgung nicht gesichert ist.

Töpfer verwies auch auf die vorgesehene Änderung des Strafrechts mit dem Ziel, illegale Müllexporte unter Strafe zu stellen und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren zu ahnden. Bisher galten sie lediglich als Ordnungswidrigkeiten und wurden mit Bußgeldern belegt.

Die Gesetzentwürfe zur Ratifizierung der Konvention, die bereits 1989 unter Beteiligung Bonns verabschiedet wurde, zielen nach seiner Darstellung vor allem darauf, Müllschiebereien in das östliche und südöstliche Europa sowie nach Übersee zu unterbinden. Als Negativbeispiel nannte Töpfer die nach Rumänien verschobenen veralteten Pflanzenschutzmittel und Chemieabfälle aus der früheren DDR, die mit Bonner Millionenaufwand derzeit zurückgeholt werden.

Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, daß die noch bestehende „Grauzone“ zwischen Abfall und Wirtschaftsgut beseitigt wird sowie die auch zur Verwertung bestimmten Rückstände in die Verbots- und Überwachungsregelungen einbezogen und nicht ohne Zustimmung der betroffenen Staaten über die Grenzen gebracht werden dürfen. Makler von Abfallexportgeschäften müssen sich künftig eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde holen. Exporteure müssen für eine etwaige Rückführung zuvor eine Sicherheitsleistung erbringen, da für einen Reimport vorrangig der Verursacher aufkommen soll.

Ist er nicht mehr feststellbar, haften die Bundesländer. Die FDP-Abgeordnete Birgit Homburger meinte dazu, der pädagogische Effekt des Kostenrisikos für nachlässige Überwachungsbehörden der Länder sei nicht zu unterschätzen. Für machbar hält Töpfer die Einrichtung eines besonderen Fonds mit Beteiligung der Wirtschaft. Der baden-württembergische Umweltminister Harald Schäfer (SPD) hatte bereits am 26. April in Stuttgart einen solchen bundesweiten Haftungsfonds der Entsorgerwirtschaft vorgeschlagen. Er monierte, daß Töpfer diese Idee nicht aufgegriffen hätte und kündigte Widerstand Baden- Württembergs im Bundesrat an.