Trostpflästerchen für Getzmann

■ Innenbehörde zahlt Schmerzensgeld und Anwaltskosten an ein Polizisten-Prügelopfer

und Anwaltskosten an ein Polizisten-Prügelopfer

Die Hamburger Innenbehörde verpflichtete sich, dem Juristen Manfred Getzmann 6600 Mark Schmerzensgeld sowie seine 2200 Mark Anwaltskosten zu zahlen. Grund: Getzmann war während der Flora-Park-Räumung im Juli 1991 von Polizisten verprügelt worden.

Am 23. Juli 1991 waren 1500 PolizistInnen im Schanzenviertel aufmarschiert, weil Innensenator Werner Hackmann angeordnet hatte, den von den Rot-FloristInnen angelegten Park für die Randbebauung einzuebnen.

Auch Manfred Getzman war bei der Räumung. Sein Versuch, die Parkräumung durch eine einstweilige Anordnung des Landgerichts Hamburg zu verhindern, war in der Nacht fehlgeschlagen. Im Verlauf der Räumung kam es immer wieder zu rüden Prügelszenen. Obwohl die Einsatzleiter der Bereitschaftspolizei über Megaphon die Anweisung „kein Schlagstockeinsatz“ gaben, wurden die Knüppel von vielen Beamten beim Abdrängen der rund hundert DemonstrantInnen kräftig eingesetzt. Als Manfred Getzmann dagegen intervenierte, wurde er selbst Ziel der Übergriffe. Polizisten schlugen ihm mehrmals in die Nieren, er erlitt Nierenquetschungen und -prellungen und war mehrere Wochen arbeitsunfähig.

Das von Getzmann angestrengte Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen die Polizeibeamten wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt: Ein Beteiligter konnte angeblich nicht ermittelt werden. Zivilrechtlich hatte Getzmann bessere Chancen, da der Beweis ausreichte, daß er von einem Polizisten grundlos gschlagen worden war. Um eine Verurteilung zu umgehen und die Prozeßkosten zu sparen, willigte die Innenbehörde jetzt in einen Vergleich ein, „6600 Mark als Ausgleich für die aus einer Verletzung eingetretenen materiellen und immateriellen Schäden“ zu zahlen. Damit seien sämtliche Ansprüche abgegolten, außer denen, die als gesundheitliche Spätfolgen auf die Verletzung zurückzuführen sind.“ Kai von Appen