■ „Wilde Ehe“
: In der Verfassung?

Berlin (AP) – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will der „wilden Ehe“ Verfassungsrang einräumen. Die Familie solle zwar ihren besonderen Stellenwert in der Verfassung behalten, doch solle der Grundgesetzartikel 6 um den Satz „Die staatliche Ordnung achtet auch andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften“ ergänzt werden.