Der Tag X fürs Asylrecht verschiebt sich

■ Entscheidung Ende Mai / Abkommen mit Polen diese Woche?

Bonn (AFP) – Die endgültige Entscheidung des Bundestages über das neue Asylrecht wird sich nach Einschätzung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Klose auf Ende Mai verzögern. Der bislang vorgesehene Termin, der 13. Mai, sei nicht zu halten. Da am Donnerstag der Innenausschuß und am Montag der Rechtsausschuß berate, halte er es für „ziemlich schwer vorstellbar“, daß die SPD-Fraktion bei ihrer Sitzung am kommenden Dienstag bereits über den Asyl-Kompromiß entscheide.

Klose betonte, der Zeitplan könne trotz der Verzögerung eingehalten werden. Wichtig sei, daß das Gesetz im Juni den Bundestag erreiche, um pünktlich am 1. Juli in Kraft treten zu können. „Das schaffen wir auch.“ Erst vor einer Woche hatte der SPD-Geschäftsführer im Bundestag, Peter Struck, erklärt, das Datum 13. Mai für die abschließende Beratung des Asyl- Paketes im Bundestag gelte „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“. Gegen die geplante Grundgesetzänderung beim Asylrecht regt sich in großen Teilen der SPD-Bundestagsfraktion Widerstand.

Die Verhandlungen mit Polen über ein Asylabkommen sollen nach dem Willen von Innenminister Seiters bei einem Arbeitsbesuch des polnischen Innenministers Andrzej Milczanowski am Freitag in Bonn abgeschlossen werden. Die Verhandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Frage, wie lange sich Asylbewerber mindestens in Deutschland aufgehalten haben müssen, um nicht mehr nach Polen abgeschoben werden zu dürfen. Polen wolle diese Frist auf drei Monate begrenzen, er halte jedoch sechs Monate für akzeptabler. Bei nur drei Monaten sei der Anreiz zum Untertauchen zu groß.

Endgültig geklärt werden müsse auch die Höhe der deutschen Zahlungen an Polen zur Bewältigung der Abschiebungen, die sich nach der Verschärfung des Asylrechts in Deutschland ergeben. Der Betrag werde sicher unter den polnischen Vorstellungen von 150 Millionen liegen, aber auch über den schon auf deutscher Seite genannten 30 bis 50 Millionen. Klar sei, daß es für dieses Jahr eine Obergrenze für die Abschiebungen geben werde, die bei bis zu 12.000 Asylbewerbern liegen dürfte.

Seiters betonte, der erzielte Kompromiß einer Flughafenregelung zur beschleunigten Abschiebung sei so kompliziert geworden, daß zusätzliche Vorschriften gebraucht würden. Asylbewerber ohne Papiere oder aus Nicht-Verfolgerstaaten müßten ihren Asylantrag vor der Einreise direkt am Flughafen stellen. Sie müßten dort auch untergebracht werden und nach der Ablehnung ihres Antrags innerhalb von 14 Tagen abgeschoben werden können.