Darf sie oder darf sie nicht?

■ Streit über Rechte der Bürgerschaft / Abgeordnete machen erstmal weiter

/ Abgeordnete machen erstmal weiter

Der Tag danach — der Tag unzähliger Sitzungen. Der Senat grübelte, der Ältestenrat der Bürgerschaft setzte sich zusammen, und die Bürgerschaftspräsidentin Elisabeth Kiausch beriet sich mit ihren MitarbeiterInnen. Was dürfen Hamburgs VolksvertreterInnen nach dem Richterspruch des Hamburger Verfassungsgerichts noch tun, und war die Arbeit der vergangenen zwei Jahre umsonst?

Für Teilentwarnung sorgte die Bürgerschaftspräsidentin gestern selber. „Die Beschlüsse dieser Legislatur sind rechtswirksam“, verkündete sie. Dies bestätigt auch Rechtsanwalt Gerhard Strate, der die Beschwerde der CDU-Kritiker vor dem Verfassungsgericht geführt hatte. Nach der geltenden Rechtsprechung seien die Entscheidungen gültig, aber: „Ab jetzt darf die Bürgerschaft keine Beschlüsse mehr fällen“, so der Jurist.

Eine Auffassung, der Eckhart Reinert, Direktor bei der Bürgerschaft und Jurist, vehement wiederspricht: „Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments ist derzeit nicht beeinträchtigt.“ Dies gelte, solange die schriftliche Urteilsbegründung nicht zugestellt sei. Die werde aber sicher noch acht Wochen auf sich warten lassen, so Reinerts Einschätzung. Bis dahin hätten die Abgeordneten nach seiner Auffassung sogar die Pflicht weiterzumachen.

Das Verfassungsgericht erwischte auch den Senat auf dem falschen Fuß. Gerade jetzt sollten die Senatorengespräche über den Haushalt 1994 beginnen. Doch durch die Neuwahlen wird der obligate Terminplan — Senat berät im Sommer, Bürgerschaft im Herbst, Verabschiedung folgt im Dezember - wohl nicht eingehalten werden. „Die Verzögerung kann zu drastischen Einsparungen führen“, befürchten Behördenmitarbeiter.

Unterschiedlich viel Kopfzerbrechen bereitet der Wahltag — der höchstwahrscheinlich in den Herbst rutschen wird — den Parteien. In der CDU will man sich über die neue Kandidatenkür erst Gedanken machen, wenn das Urteil schriftlich vorliegt. SPD-Parteigeschäftsführer Werner Loewe sieht da für seine Partei keine Probleme: „Bei uns lief das immer legal, transparent und demokratisch ab.“ Hamburgs Grüne müssen derweil in den nächsten Wochen neue KandidatInnen auftreiben, da von der bestehenden Liste einige abgesprungen sind. Ihre Kandidatenkür soll am 12./13. Juni stattfinden. sako