Kampf um Haus und Hof fast beendet

■ Ein Fünftel der Anträge auf Eigentumsrückgabe bearbeitet

Berlin. Rund dreieinhalb Jahre nach der staatlichen Einigung Deutschlands kommt die Klärung der Eigentumsverhältnisse in den neuen Bundesländern voran. Ende März waren mit 20,52 Prozent etwa ein Fünftel der Ansprüche auf Rückgabe von Immobilien, Geldforderungen und anderen Wertgegenständen von den Behörden bearbeitet, teilte das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen gestern in Berlin mit. Das seien 6,3 Prozent mehr als Ende 1992.

Der Präsident des Bundesamtes, Hansjürgen Schäfer, führte die Fortschritte bei der Klärung der offenen Vermögensfragen auf die „vielfältigen Anstrengungen des Bundes und der Länder, die Verfahren zu beschleunigen“, zurück. Er hob hervor, daß die staatliche Zwangsverwaltung durch Änderung des Vermögensgesetzes mit dem 31. Dezember 1992 aufgehoben wurde. Hinzu käme, daß das Personal in den einzelnen Behörden auf fast 4.700 Mitarbeiter angestiegen sei.

Im Hinblick auf die Rückgabe von Unternehmen sind 26,38 Prozent der Anträge abgeschlossen worden. Die ungeklärten Eigentumsverhältnisse gelten als eines der Haupthindernisse für Investitionen. Insgesamt seien bei 221 Ämtern, sechs Landesämtern und im Bundesamt offener Vermögensfragen 2.586.125 Einzelansprüche seit der Vereinigung angemeldet worden. Vorwiegend beträfen sie Grundstücke.

Bei der Rückgabe von Grundstücken seien rund ein Viertel der Anträge nicht positiv beschieden worden. Ganz überwiegend haben die Alteigentümer damit ihre Grundstücke, die zum Teil enteignet oder unter staatlicher Zwangsverwaltung standen, zurückerhalten oder eine Entschädigung bekommen. Dominierend sei die Rückgabe. Um die Immobilien war es in der Vergangenheit zu Auseinandersetzungen zwischen Alteigentümern und den Besitzern aus DDR-Zeiten gekommen. dpa