■ Sozial wohnen
: Grenzen neu gesetzt

Bonn (dpa) – Gegen die Empfehlung seines Finanzausschusses hat der Bundesrat die Anhebung der für den sozialen Wohnungsbau maßgeblichen Einkommensgrenzen verlangt. Zugrunde liegt der Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen. Danach sollen die Grenzen um durchschnittlich zehn Prozent erhöht werden. In Einzelfällen kann das Bruttoeinkommen bis 40 Prozent höher liegen, ohne daß der Anspruch auf eine Sozialwohnung verloren geht.