Fallschirmjäger verweigert Somalia-Marschbefehl

■ Bundeswehr droht mit Konsequenzen

Bonn (dpa/taz) – Die Zeit der schönen Worte ist vorbei. Wer es ablehnt, als helfender Engel nach Somalia, Kambodscha, oder wo sonst Herr Rühe Flagge zeigen will, zu gehen, muß mit disziplinarrechtlichen Schritten rechnen.

Zeit- und Berufssoldaten, die es ablehnen, an einem internationalen humanitären Einsatz wie die Somalia-Mission teilzunehmen, droht eine disziplinarische Untersuchung und möglicherweise auch eine Bestrafung, sagte ein Hardthöhensprecher am Freitag zu einem Bericht der Bild-Zeitung.

Die Zeitung hatte gemeldet, daß ein 26jähriger Fallschirmjäger aus Saarlouis, der sich auf Zeit verpflichtet hat, unter Berufung auf seinen Fahneneid die Kommandierung nach Somalia abgelehnt hat. Berufs- und Zeitsoldaten leisten folgenden Diensteid: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ Mit dem Somalia-Einsatz befänden sich die Soldaten der Bundeswehr in einer rechtlichen Grauzone und würden in Gewissensnöte gestürzt, meinte der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes Oberst Rolf Wenzel. Nötig sei ein einheitlicher Pflichtenkatalog. Wenzel forderte daher, auch Zeitsoldaten nicht gegen ihren Willen out of area einzusetzen, bis das Grundgesetz geändert sei.

Die saarländische SPD-Bundestagsabgeordnete Jutta Müller, in deren Wahlkreis der Fallschirmjäger lebt, sprach sich für eine grundsätzliche Klärung aus, ob Einsätze dieser Art für Berufssoldaten befohlen werden können. Die Bundeswehr habe ihr versichert, sie werde auf den betroffenen Zeitsoldaten, der sich seinerzeit unter anderen Voraussetzungen freiwillig zur Bundeswehr gemeldet hatte, keinen Druck ausüben und Rücksicht auf dessen Haltung nehmen.