Stoned am Steuer: Nich' so schlimm

Düsseldorf (AFP/taz) – Wer mit einem akuten Haschischrausch am Steuer erwischt wird, muß nicht unbedingt mit einer Strafe wegen Fahruntüchtigkeit rechnen. Zu dieser Auffassung gelangte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Der 1. Strafsenat des OLG hob damit das Urteil des Amtsgerichts Nettetal auf, das einen 26jährigen Musiker wegen „fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges in fahruntüchtigem Zustand infolge Genusses berauschender Mittel“ zu einer Geldstrafe von 1.200 Mark verurteilt hatte. (Az. 5 Ss 18/93) Der Autofahrer war in der Nacht zum 14.September 1991 am deutsch- niederländischen Grenzübergang Schwanenhaus kontrolliert worden. Dabei fielen den Zollbeamten die stark erweiterten Pupillen des Dopefreundes auf. Eine Blutprobe ergab, daß der Mann große Mengen Cannabis konsumiert hatte und sich in einem akuten Rauschzustand befand. Im Gegensatz zum Amtsgericht befand das OLG jedoch, beim Konsum von Haschisch reiche eine bestimmte Wirkstoffmenge im Blut allein zu einer Verurteilung nicht aus. Von Fahruntüchtigkeit könne erst bei weiteren Ausfallerscheinungen wie etwa auffälligem Fahrverhalten ausgegangen werden.