Menschenrechte: Eine vage Einigung in Genf

■ Doch der Nord-Süd-Konflikt wird die Konferenz in Wien beherrschen

Genf (taz) – Der Konflikt zwischen nördlichen Industriestaaten und zahlreichen Ländern des Südens über internationale Menschenrechtsnormen und deren Durchsetzung wird auch die Weltmenschenrechtskonferenz vom 14. bis 25. Juni in Wien beherrschen. Zwar verabschiedeten die 154 Teilnehmer der vierten und letzten Genfer Vorbereitungstagung am Samstag nach dreiwöchigen zähen Verhandlungen den Entwurf für ein Schlußdokument. Der Entwurf enthält zu den meisten der bislang umstrittenen Fragen jedoch noch alternative Formulierungsvorschläge. Diese stammen einerseits von den nördlichen Industrieländern, die von den meisten Staaten Afrikas unterstützt werden, und andererseits von einer von China, Kuba, Iran und Pakistan angeführten Gruppe asiatischer und lateinamerikanischer Staaten. Bereits ab dem 9. Juni sollen hohen Beamte der in Wien erwarteten Außenminister aus 186 Staaten nach Einigungsformeln für die noch strittigen Fragen suchen.

Zwar wird in der Präambel des in Genf verabschiedeten Entwurfs die universelle Gültigkeit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 sowie seitdem vereinbarter Konventionen im Konsens bekräftigt. In diesen internationalen Normen sind vorrangig individuelle Menschenrechte definiert. Asiatische und lateinamerikanische Länder sperrten sich in Genf aber gegen die Schaffung neuer Instrumente zur effektiveren Überwachung und Durchsetzung dieser Rechte, weil sie die Einmischung in „innere Angelegenheiten“ befürchten. Daher lehnen sie den vor allem von den USA und den EG-Staaten geforderten Hochkommissar für Menschenrechtsfragen sowie einen Internationalen Menschenrechtsgerichtshof entweder grundsätzlich ab oder wollen diesen neuen Institutionen nur sehr beschränkte Kompetenzen geben. Umgekehrt sind die Länder des Nordens nicht bereit, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Staaten und Völkern sowie andere kollektive Menschenrechte ausdrücklich als Normen festzuschreiben. Einige Konflikte werden in dem Entwurf für eine Wiener Schlußerklärung durch sehr interpretationsfähige Allgemeinformulierungen und Formelkompromisse übertüncht. So werden zwar neben der Umweltverschmutzung auch „terroristische Handlungen“ erstmals als Menschenrechtsverletzung definiert, zugleich jedoch Gewaltakte mit dem Ziel der Befreiung von „kolonialistischen“ und anderen Formen fremder Vorherrschaft ausgenommen.

In nur sehr unspezifischer Form wird außerdem die „Diskriminierung von Frauen“ als Menschenrechtsverletzung beschrieben. Den Formulierungen konnten daher auch die islamischen Staaten zustimmen, die die in ihren Gesellschaften praktizierten Formen der Unterdrückung von Frauen oder der Einschränkung ihrer Gleichberechtigung eben nicht als „Diskriminierung“ verstehen. Andreas Zumach