Hamburgs Polizei bald multi-kulti

■ Innensenator hat Grundsatzbeschluß für den Einsatz von Ausländern, Einwanderern und Asylbwerbern bei der Polizei gefaßt / Beamtenrecht soll per Ausnahmegenehmigung umschifft werden / Gewerkschaft der...

umschifft werden / Gewerkschaft der Polizei: „Positive Sache“

Bei der Hamburger Polizei sollen Ausländer aus Nicht-EG-Staaten als Polizeibeamte eingesetzt werden. Einen entsprechenden „Grundsatzbeschluß“ hat Innensenator Werner Hackmann bereits gefällt. Innenbehördensprecher Peter Kelch zur taz: „Die genauen Modalitäten und Kontingente werden noch festgelegt und in den nächsten Tagen mit der Polizei abgestimmt.“

Der „Bund deutscher Kriminalbeamter“ (BdK) hat das Thema „Einsatz von Ausländern bei der Polizei“ in der Vergangenheit gern auf die Tagesordnung gesetzt. Die erbarmungslos konservativen FahnderInnen hatten dabei allerdings einen kriminologischen Hintergedanken. Nach BdK-Auffassung könnten türkische Polizisten viel leichter türkischen Heroindealern auf die Schliche kommen, könnten Aussiedler in Uniform leichter die Praktiken der Polen- und Russen- Mafia durchschauen.

Für den Innensenator steht aber angeblich nicht der kriminologische Aspekt im Vordergrund seines Vorstoßes, sondern der „Integrationsgedanke“. Kelch: „Der Ausländeranteil in Hamburg ist ja nicht gerade gering.“ Die Behörde beruft sich auf positive Erfahrungen, die die Polizei bereits mit dem Einsatz von Ausländern als „Angestellte“ gemacht hat. In Vierteln mit hohem Ausländeranteil wie St. Pauli, Wilhelmsburg, Schanze und Billstedt versehen nämlich seit Jahren türkische Mitarbeiter ihren Polizeidienst, um bei Problemfällen ihren deutschen Kollegen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Für Polizeisprecher Dankmar Lund ist daher in einer „mulitkulturellen Gesellschaft“ der Einsatz von ausländischen Polizisten längst überfällig. Lund: „Es ist für einen ausländischen Kollegen einfacher, sich in die Menthalität seiner Landsleute hineinzuversetzen.“

Um Einwanderern oder anerkannten Asylbewerbern den Schritt zur Polizei zu ermöglichen, muß die Innenbehörde jedoch das geltene Beamtenrecht umschiffen. Denn nach Recht und Gesetz darf ein deutscher Beamter nur Deutscher sein. Kelch: „Ein Einsatz von Ausländern als Polizeibeamte per Ausnahmegenehmigung ist aber zulässig. Sie müssen allerdings genauso wie ein Deutscher die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Wie das alles später konkret laufen soll, muß noch geklärt werden.“

Von diesen Regelungen unberührt sind Ausländer aus EG-Staaten: Diese müssen seit Anfang 1993 nach neuem EG-Recht in Deutschland beamtenrechtlich ohnehin Deutschen gleichgestellt werden. Auch in Deutschland geborenen Ausländern mit deutscher Staatsangehörigkeit steht der Weg zur Poli-

1zei und Feuerwehr generell offen.

Hamburg kann sich die Entscheidung aber nicht so leicht machen, wie dies jüngst der Bremer Senat getan hat. Dort hatte die Stadtregierung die Einstellung von Ausländern beschlossen, weil es der Bremer Polizei an Nachwuchs mangelt.

1Kelch: „Nachwuchsprobleme gibt es bei der Hamburger Polizei noch nicht.“ Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Vorstoß Hackmanns als „positive Sache“. GdP-Sprecher Dieter Schöneck: „Durch ausländische Kollegen im Vollzugsdienst können Spannungen

1gegenüber ethnischen Volksgruppen abgebaut werden.“ Die konservative Deutsche Polizeigewerkschaft hingegen mosert. Für sie sind Ausländer „ideologisch“ nicht genug gefestigt, um diesen Staat und seine Rechtsordnung „zu verteidigen“. Kai von Appen