„Keine Gefahr für Bunkerbewohner“

■ Noch keine Hinweise auf Täter des Brandanschlages / Schutzwache nach Werderspiel

Die Polizei hat bislang noch keine Spur von den Tätern, die am Wochenende einen Brandanschlag auf eine Notunterkunft für Flüchtlinge (Bunker) in Sebaldsbrück verübt haben. Bisher ist bei der Staatsanwaltschaft auch noch keine „Tatbekennung“ angekommen. Im Falle das türkischen Lebensmittelladens in Hemelingen, der am Wochenende ausbrannte, haben die Ermittlungen der Polizei keine Hinweise auf Brandstiftung gefunden. Die Brandursache ist aber noch unklar (taz v. 10.5.)

Gegen den Bunker in der Sebaldsbrücker Heerstraße, in dem zur Zeit 77 Menschen untergebracht sind, waren in der Nacht zum Samstag drei Molotowcocktails geworfen worden, von denen sich einer entzündet hatte. Der Brand konnte aber schnell gelöscht werden. Eine Gefährdung von Menschen habe nicht bestanden, betonte Oberstaatsanwalt Hans- Georg von Bock und Polach.

Am Sonntag abend versammelten sich rund 70 BremerInnen am Bunker, um dort Wache zu stehen. Die vom DAB (Dachverband ausländischer Kulturvereine) initiierte Telefonkette hatte sich am Wochenende als unwirksam erwiesen, weil unter der angegebenen Nummer nur der Anrufbeantworter im DAB-Büro erreichbar war. Die Grünen wollen jetzt eine zweite Telefonkette initiieren.

Erhard Heintze, der für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständige Referent in der Sozialbehörde, beteuerte unterdessen, daß der Bunker Sebaldsbrücker Heerstraße „voll und ganz“ den Brandschutzbestimmungen entspreche. Heintze: „Im Bunker kann nichts brennen.“ In Bremen sind zur Zeit drei Bunker mit durchschnittlich je 70 Flüchtlingen belegt. Für die beiden anderen Bunker (Friedrich- Karl- und Zwingli-Straße) sind Nachrüstungen nötig. Bei Bränden ist es, wie die Silvester-Katastrophe in der Steinsetzerstraße 1990 gezeigt hatte, lebensnotwendig, die Bewohner warnen zu können. Außerdem müssen ihnen, das schreibt die Landesbauordnung vor, zwei Fluchtwege zur Verfügung stehen.

Im Bauordnungsamt geht man davon aus, daß der Bunker Kornstraße, der als nächster belegt werden soll, ausreichend umgerüstet ist. „Die Sozialbehörde muß nur einen Termin zur Abnahme vereinbaren“, so Rainer Imholze, Sprecher der Baubehörde. Die hatte der Sozialbehörde im August 1991 nach einer Begehung von Flüchtlingsunterkünften über die Bunker geschrieben: „Die Sicherheit der Nutzer ist in keiner Weise gewährleistet. Ein kleines Feuer im Eingangsbereich oder in einem der vielen Flure würde den gesamten Bunker verqualmen und die Räume zu Fallen machen. Es könnte zu schlimmeren Auswirkungen kommen als in der Steinsetzerstraße.“

Die Bunker waren daraufhin vorübergehend geräumt worden. Bei ihrer Wiederbelegung wurde dann ein permanenter Wachdienst eingerichtet, brennbares Material entfernt und Rauchverbot verhängt. Auch Besucher wurden (Heintze: „aus Sicherheitsgründen“) kaum noch zugelassen. Von den bisher genutzten Bunkern verfügt nur der in der Sebaldsbrücker Heerstraße über mehr als einen Eingang.

Brand Steinsetzerstraße: Verfahren gegen Mitarbeiter der Baubehörde schmort

Bei der Brandkatastrophe in der Steinsetzerstraße hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Hausbesitzer und zwei Mitarbeiter des Bauordnungsamtes ermittelt. Sie hatten die feuerpolizeiliche Abnahme des Gebäudes verschlampt. Seit September 1992 liegt die Anklageschrift vor, das Hauptverfahren ist beantragt. Das Verfahren gegen die drei Beteiligten schmort beim Landgericht. Sie müssen sich wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung verantworten. Bei dem Unglück starben acht Menschen durch ein Feuer, das eine Silvesterrakete ausgelöst hatte. Der 37jährige Übersiedler, der die Rakete im Zimmer gezündet hatte, wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. ra