Kleiner Sieg des AStA

■ Prozeß gegen die "rechte Psychosekte" VPM vor dem Landgericht / Schweizer Vereinschef persönlich anwesend

Berlin. Will der „Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis“ (VPM) nun als nächstes ausgerechnet Springers BZ verklagen, nachdem er gestern ein Zivilverfahren gegen den AStA der TU verloren hat? „Unterlassungsklage und Schadenersatz“ drohte VPM-Anwalt Hermann-Josef Omsels einem Fotografen der BZ im Flur des Landgerichts an. Dieser hatte versucht, Ralph Kaiser, den extra aus Zürich angereisten Präsidenten des vom Spiegel als „rechte Psychosekte“ gewürdigten Vereins, abzulichten. Dessen mausgraue Gefährtin aber reklamierte mit aufflammendem Blick das „Recht auf das eigene Bild“. „Ich mache Ihnen hiermit das Angebot, daß Sie den Film um ein Foto zurückdrehen“, sekundierte der Anwalt. Wenn das Bild in der BZ erscheine, folge die Klage auf dem Fuß.

Nicht nur diese Szene, das ganze Verfahren war wie dazu angetan, die Paranoia einer Psychogruppe zu beweisen. Der VPM wollte dem AStA-Vorsitzenden Bernd Steinhoff unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu einer halben Million Mark verbieten, folgende Behauptung zu verbreiten: Die im VPM aktiven Psychologen müßten sich bei dessen Chefin Annemarie Buchholz-Kaiser „in Supervision begeben und werden bei Widersprüchen abgestraft, nachweislich bis hin zum Entzug ihrer ,VPM-PatientInnen‘“. Der AStA hatte diese Sätze aus einer Studentenpublikation der Freien Universität übernommen und in seinem Uni-Kurier nachgedruckt, um vor dem VPM-Ableger „Arbeitskreis Qualifiziertes Studium“ (AQS) zu warnen. Typisch für die willkürlichen Klagen des VPM gegen Kritiker: Der Inhalt der an der FU verteilten Schrift wurde damals nicht gerichtlich angefochten, nur deren angeblich nicht korrektes Impressum.

Zum Beweis für die bestrittenen Behauptungen hatte Wolfgang Schmidt, der Anwalt des AStA, die eidesstattliche Versicherung des früheren VPM-Psychologen Dr. Goldmann mitgebracht. Nach der „fachlichen Leiterin“ Annemarie Buchholz-Kaiser und dem Vereinspräsidenten Ralph Kaiser war der Züricher einstmals immerhin der dritte Mann im VPM gewesen. Nachdem Goldmann es im Jahre 1990 gewagt hatte, Kritik an der Chefin zu üben, referierte der Anwalt, „verlor er 90 Prozent seiner Patienten“. Das seien „interne Auseinandersetzungen wie in jedem Verein“ gewesen, hielt der Rechtsvertreter des VPM dem entgegen. Druck habe es hier nicht gegeben, ergänzte Präsident Dr. Ralph Kaiser. Im Gegenteil, der Psychologe habe sich später sogar „in spontanen Karten für den menschlichen Umgang und die Kritik bedankt“. Die Worte wurden mit grimmiger Miene unter buschigen schwarzen Augenbrauen gesprochen, selbst der schwarze Anzug konnte hier keine souveräne Eleganz mehr vortäuschen. Auch das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen und wies den Antrag des VPM zurück. usche