„Das alles reicht nicht“

■ Frauenförderung: Uhl gegen Kompromiß

Am 27. Mai wird die Verfassungskommission von Bund und Ländern eine Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes abstimmen, in dem das Gleichberechtigungsgebot festgeschrieben ist. Seit letzter Woche ist klar, welche Formulierung nur zur Debatte steht: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

taz: Sind Sie damit zufrieden?

Sabine Uhl, Senatorin für Frauen und Arbeit: Nein, das alles reicht nicht. Diese Kompromiß-Formel fällt um einiges hinter das zurück, was wir — auch im Senat — für richtig erachten. Ich habe mich ausdrücklich für die weitergehende Formulierung, verbunden mit einem Handlungsauftrag, eingesetzt.

Daß Frauenförderung explizit ins Grundgesetz aufgenommen wird...

Ja, mit dem knackigen Satz, „zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung von Frauen zulässig.“ Dies ist die Aufforderung, etwas anzuleiern, um Frauen besonders zu fördern.

Wird man mit der Kompromißformel die Gleichstellungsgesetze vor den Verwaltungsgerichten durchbringen können?

Das ist die große Frage. Die Gleichstellungsstelle glaubt das eher nicht. Wir werden nur zustimmen, wenn damit die Ländergesetze von NRW, Berlin, Hamburg und Bremen, die leistungsbezogene Quoten vorsehen, nicht in Frage gestellt werden. Fragen: ra

(Der Senat votiert heute dazu)