Ein Sender fühlt sich „gehetzt“

■ NRW: Medienaufsicht beschloß Lizenzauflagen für Sat.1

Düsseldorf (dpa/taz) – Der Kommerzsender Sat.1 darf seine wirtschaftlich wichtige Antennenfrequenz in Nordrhein-Westfalen zunächst behalten. Die Rundfunkkommission der Landesanstalt für Rundfunk (LfR) Nordrhein-Westfalen knüpfte an ihre Entscheidung am Freitag aber zwei Bedingungen: Erstens müssen die Sat.1- Gesellschafter Springer und Kirch ihre Stimmrechte bis zum 24. Juli so gestalten, daß „beide Gesellschafter zusammen nicht mehr über beherrschenden Einfluß verfügen“. Zweitens werden Springer und Kirch aufgefordert, ihre Kapitalanteile bis zum 31. August 1994 auf insgesamt 49,9 Prozent zu senken.

Sat.1 bezeichnete die Entscheidung als „juristisch völlig unbegründet, willkürlich und deshalb nicht akzeptabel“ sowie als Ausdruck einer „bisher einmaligen medienpolitischen Hetzjagd auf Sat.1“. Gegen die Auflagen werde der Sender sofort juristisch im Eilverfahren vorgehen. Falls sich Sat.1 vor Gericht bis zum 24. Juli nicht durchsetzen werde, würden Gesellschafter und Geschäftsführung prüfen, ob ein „derart schwerwiegender und irreparabler Eingriff in die Gesellschafterstruktur von Sat.1 hingenommen wird, ob das Weitersenden in NRW unter diesen Bedingungen überhaupt zumutbar ist“.