■ Abtreibung: „Zwei-Klassen-Recht“
Saarbrücken (afp) –Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Uta Würfel hat vor einem „Zwei-Klassen-Abtreibungsrecht“ gewarnt, falls das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Reform des Paragraphen 218 verwirft. Wenn die Fristenregelung mit Pflichtberatung falle, „dann fällt auch die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Frau Würfel. Es bestehe die Gefahr, daß Frauen, denen ein straffreier Abbruch zustehe, sich diesen dann nicht leisten könnten. Das bedeute „zurück zur Stricknadel und zur ätzenden Seifenlauge“.
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