■ Urteil
: Abschiebekosten

Münster/Borken (dpa) – Wer einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt, muß damit rechnen, die gesamten Abschiebekosten zahlen zu müssen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hervor. (AZ: 8 K 2045/92)