FDP stimmt Karenztagen zu

■ DGB droht mit Verfassungsklage

Bonn/Berlin (dpa/taz) – Bei Einführung der Pflegeversicherung sollen die Arbeitnehmer künftig bei jeder Krankheit zwei Tage auf Lohn verzichten oder Urlaub nehmen, um die Arbeitgeber von ihren Beitragskosten zu entlasten. Nach diesem Angebot von CDU und CSU beim Spitzengespräch der Koalition am Sonntag abend sei für die Liberalen der Zahlenstreit, ob der Ausgleich der Arbeitgeberkosten ausreichend sei, beendet, erklärte FDP-Chef Otto Graf Lambsdorff am Montag nach einer Sitzung des Parteipräsidiums in Bonn. Man sei damit „einen guten Schritt weiter“.

Es bestünden jedoch noch Fragen, ob eine solche Regelung verfassungsrechtlich möglich und dauerhaft sein werde, meinte Lambsdorff. Darüber und über andere technische Einzelheiten werde von Experten weiter beraten, bevor sich die Koalitionsspitzen noch einmal mit dem Thema befassen. Strittig sei auch noch, ob die Pflegeversicherung stufenweise eingeführt werden solle. Ob die endgültige Einigung und ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) noch wie angekündigt vor Pfingsten möglich sein werden, ließ der FDP-Chef offen.

Nach Ansicht des DGB bedeutet es einen Verfassungsbruch, wenn Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall um Karenztage gekürzt werden. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer kündigte gestern in Düsseldorf an, daß die Gewerkschaften sich mit allen Mitteln – „gegebenenfalls mit Streiks und Verfassungsklage“ – dagegen wehren werden, wenn der Gesetzgeber versuche, Tarifverträge für unwirksam zu erklären, in denen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festgeschrieben sei.