Rechnung für Polizeieinsatz

Wenn die Polizei bei einem nächtlichen Alarm gleich mit zwei Streifenwagen samt Besatzung anrückt, so ist dies keine „Überreaktion“. Das mußte sich ein Celler Rechtsanwalt vom Verwaltungsgericht Lüneburg sagen lassen und für den Einsatz bezahlen. Der Jurist hat an seinem in der Nähe des Gefängnisses gelegenen Praxisgebäude einen Alarmmelder installiert, der einen Fehlalarm ausgelöst hatte. dpa