Denkmalschutz für Nazi-Siedlung bleibt

Das Verwaltungsgericht hat den vom Landeskonservator verfügten Denkmalschutz für die „Siedlung am Grazer Damm“ in Schöneberg bestätigt. Die Erhaltung der Anlage, die von 1938 bis 1940 im Rahmen des Nazi-Konzepts einer Welthauptstadt Germania erbaut worden war, liege „im Interesse der Allgemeinheit“. Die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin (GSW) hatte gegen den 1990 angeordneten Denkmalschutz geklagt.