Erschwerte Jobsuche

■ Auflagen für Ausländer / Deutsche und EG-Angehörige werden bevorzugt

/ Deutsche und EG-Angehörige werden bevorzugt

Für Ausländer auf Jobsuche brechen in Hamburg noch schwierigere Zeiten an. Denn das Hamburger Arbeitsamt erschwerte allein in diesem Monat gleich mehrfach ihre Einstellungsbedingungen durch diverse Auflagen.

So wird derzeit wegen der „hohen Arbeitslosigkeit“ in den Ämtern besonders intensiv geprüft, ob Ausländern eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Diese Prüfung kann bis zu vier Wochen dauern. In diesem Zeitraum werde auch kontrolliert, so informierte das Arbeitsamt Hamburg, ob bevorrechtigte Personen auf den Arbeitsplatz vermittelt werden können. Zu diesem Kreis gehören Deutsche, EG- Staatsangehörige und ImmigrantInnen, die schon lange in Deutschland leben. Außerdem müssen Arbeitgeber künftig belegen, daß sie sich erfolglos um die Einstellung eines solchen Arbeitnehmers bemüht haben.

Wer ausländische Saisonkräfte (EG-Staaten ausgenommen) oder Krankenpflegepersonal beschäftigen oder mit ihnen Werkverträge abschließen will, muß seit dem 1. Mai 1993 eine Gebühr dafür entrichten. Begründung: Der Verwaltungsaufwand sei bei diesem Personenkreis sehr hoch. Bei einem Werkvertrag von über neun Monaten Beschäftigungsdauer muß der Arbeitgeber beispielsweise eine Gebühr von 2000 Mark entrichten, bei der Vermittlung von Kranken- und Altenpflegpersonal beträgt die Gebühr 500 Mark. Allerdings prüft das Arbeitsamt jetzt auch, ob ausländische Saisonkräfte - ihre Arbeitserlaubnis ist auf drei Monate befristet - auch tarifgerecht entlohnt werden und die Arbeitsbedingungen den rechtlichen Bedingungen entsprechen. Ausländer reisen vor allem zu den Erntezeiten an oder bekommen während der Hochsaison Jobs in der Gastronomie.

Zur Zeit ermittelt die Kriminalpolizei gegen Staatsbürger aus Niger, Togo, Mali und Ghana: Diese hatten sich Jobs ohne Arbeitserlaubnis verschafft, indem sie sich mit einem gefälschten Stempel im Paß als Angehörige von Mitgliedern der US-Streitkräfte ausgaben. sako