■ RAF/Prozeß: „Noch nicht geahndet“
Stuttgart (AP) – Im Stammheimer Prozeß gegen das RAF-Mitglied Ingrid Jakobsmeier hat das Oberlandesgericht Stuttgart die von der Verteidigung geforderte Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Richter des fünften Strafsenats sind der Auffassung, daß die Tatvorwürfe, derentwegen sich die 39jährige zum zweiten Mal verantworten muß, noch nicht geahndet seien. Ingrid Jakobsmeier wird versuchter Mord an insgesamt 21 Menschen im Zusammenhang mit den 1981 verübten Attentaten auf den US-Militärflughafen Ramstein und auf den General Frederick Kroesen zur Last gelegt.
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