Frauen erneut verhöhnt

■ Hamburger Stimmen zur 218-Entscheidung der Karlsruher Richter

zur 218-Entscheidung der Karlsruher Richter

Wut, Richterschelte, Empörung und ein einziges Lob für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts landeten gestern im taz- Fax. Das Lob stammt von den Krankenkassen. Aber auch Justizsenatorin Lore-Maria Peschel-Gutzeit konnte dem Urteil noch eine gute Seite abgewinnen.

Karin Roth (DGB): Das Urteil öffnet Kurpfuschern Tür und Tor. Die Diskriminierung der Frau bleibt nach wie vor.

Krista Sager (GAL): Mit diesem Urteil haben die Richter das Selbstbestimmungsrecht der Frauen erneut verhöhnt. Mit der Entscheidung, Abtreibungen generell nicht von den Krankenkassen bezahlen zu lassen, wohl aber bei einer Schädigung des Kindes, haben sie außerdem den Begriff des unwerten Lebens in die Rechtsprechung eingeführt.

Traute Müller (Frauensenatorin): Paragraph 218 bleibt das Mittel zur Unterdrückung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen.

Lore Maria Peschel-Gutzeit (Justizsenatorin): Man muß unterscheiden zwischen der psychologischen und der rechtlichen Wirkung. Psychologisch ist das Urteil fatal. Rechtlich positiv aber ist, daß es bei der Fristenlösung bleibt. Durch eine entsprechende Folgegesetzgebung zum Beispiel bei der Versicherungsordnung läßt sich einiges zum besseren wenden.

Karen Koop (Frauen-Union): Wir bedauern die Entscheidung. Der verworfene interfraktionelle Gesetzentwurf war ein Schritt zur gleichberechtigten Selbstbestimmung der Frau.

Lothar Thormählen (Verband der Ersatzkassen): Wir haben uns in der Vergangenheit gegen die Übernahme der Kosten einer Abtreibung ausgesprochen.

Meta Stölken (FDP): Das Urteil wird keine einzige Abtreibung verhindern, sondern die betroffenen Frauen in schwere Konflikte stürzen.

Helmuth Frahm (SPD-Landesvorsitzender): Schlimm für die Frauen und schlimm für Deutschland. Das Urteil leistet einen wesentlichen Beitrag zur gegenwärtigen Krise der Gesellschaft. Dieses Land ist dabei, alle Maßstäbe zu verlieren.