Mein Boot ist meine Braut

■ Besoffen, beleidigend und rumgeballert: Erzfeindstreit / Richter empört

Wer betrunken am Steuer seines Motorbootes auf der Weser rumschippert, dabei jemand mit „österreichisches Schwein“ mehrfach beleidigt und letztlich mit einem Schreckschußrevolver Leuchtmunition in der Gegend rumballert, muß mit Strafe rechnen. Das hat selbst der Angeklagte Klaus G. gestern vor dem Amtsgericht eingesehen, und er nahm die Buße in Form einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 70 Mark zähneknirschend an.

Amtsrichter Friedrich Wulfs Zusammenfassung des Tathergangs hörte sich wie die Fernsehankündigung eines Krimis an — allerdings im Vorabendprogramm. Der Angeklagte Klaus R. hatte eine Freundin, Lucia aus Polen. Sie arbeitete auf dem Restaurant- Schiff Welle. „Die ersten Monate ging es ja gut, aber dann, sie wollte abends immer länger auf dem Schiff bleiben“, erzählt Klaus R.. Peter Heiss, der Restaurant-Besitzer, war zu seinem Nebenbuhler geworden. „Da sagt der in meinem Beisein zu der Lucia, na woll'n wir ficken? Und sie sagt auch noch Ja!"

Es gab Streit zwischen den Männern, und der Angeklagte bekam Welle-Verbot. Als Klaus R. eines Tages betrunken mit seinem Sportboot auf der Weser herumfuhr, schwappte eine milchige Flüssigkeit von der Wilhelm- Kaisen-Brücke auf sein Boot. Er vermutete sofort seinen Erzfeind Peter Heiss hinter dem Attentat.

Daher steuerte er wutentbrannt auf die Welle zu. Dort beschimpfte er lautstark seinen Feind. Daraufhin warf Peter Heiss kurzerhand eine 830 Gramm schwere Eisenschelle auf das Motorboot des Angeklagten. Ratsch, ein Loch in der Abdeckplane. „Der Angeklagte schwor Rache. Sein Motorboot sei seine Braut, der dürfe man sowas nicht ungestraft antun. Er war so verärgert, daß er mit einer Leuchtschußpistole schoß“, faßt Richter Wulf die Ausführungen des Angeklagten zusammen.

Mit der Waffe habe er nicht auf jemanden gezielt, versicherte Klaus R. und sprang auf. So! In die Luft habe er geschossen. Und nicht so, demonstriert er und zeigt auf die Staatsanwältin: „Das hat die Polizei selber ins Protokoll geschrieben“. Die Anklage, daß er mittels einer Waffe versucht habe, jemanden körperlich zu schädigen, wurde vom Gericht zurückgezogen. Das Beweismittel, die Schreckschußpistole, solle er lieber nicht zurückverlangen, riet der Richter. Er habe eh vorgehabt, ein neueres Modell zu kaufen, sagte Klaus R. unter den verzweifelten Blicken seines Anwalts.

Verwirrung entstand beim Richter über Klaus R.s Einschätzung der ganzen Angelegenheit: „Meine Freundin konnte er ja pimpern, aber nicht das Boot kaputtmachen. Dafür habe ich teuer arbeiten müssen“, sagte er.

Klaus R. muß jetzt damit rechnen, daß ihm die Wasserschutzpolizei in Zukunft sein größtes Vergnügen verweigern wird: seine große Liebe auszuführen. Boots- Fahrverbot! vivA