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„Fristablauf“ nach 14 Jahren

■ Berliner Familie wird morgen in die Türkei abgeschoben

Vierzehn Jahre wohnen die P.s in Berlin, doch morgen droht der vierköpfigen Familie ein Sturz aus ihrem vertrauten Lebensumfeld: sie sollen in „ihre Heimat“, die Türkei, abgeschoben werden.

Als Student kam Abdullah P. 1979 mit Ehefrau und Tochter nach Berlin. Sohn Ugur, heute 12, ist hier geboren. Die zweckgebundene Aufenthaltsbewilligung wurde während des Studiums regelmäßig verlängert. Doch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wurde ihnen verwehrt – inzwischen nämlich galt seit Januar 1991 ein verändertes Ausländerrecht. Negativ war auch die Entscheidung der Härtefallkommission der Ausländerbehörde.

Die 18jährige Tochter Melike weiß nicht, was sie in der Türkei machen sollte. Ihre Ausbildung als Anwaltsgehilfin könnte sie dort nicht fortsetzen. Die Kontakte der Familie in die Türkei sind abgerissen, seit fünf Jahren waren P.s nicht mehr dort. Die näheren Verwandten sind auch in Deutschland, teilweise sogar eingebürgert.

Schon die Umstände, unter denen die Abschiebung stattfinden soll, empfindet Melike als ungerecht. „Nur 20 Kilo Gepäck können wir mitnehmen. Das sind gerade mal meine Klamotten. Nach so langer Zeit hab' ich doch mehr.“ Alles andere müßte die Familie auf eigene Faust und Kosten nachholen lassen.

Letzte Hoffnung setzen P.s auf den Antrag an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses, den ihr Anwalt Peter M. gestellt hat, damit die Innensenatsverwaltung doch noch die Erteilung einer Genehmigung veranlaßt. Die Chancen stehen nach M.s Einschätzung nicht gut. Erfahrungsgemäß verzichte der Ausschuß in einem solchen Fall auf einen Appell, da das Verwaltungshandeln nicht rechtswidrig sei. „Außer moralischen Erwägungen“, meint er, „kommt da nicht viel rüber“. Matthias Fink

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