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Hoechst ziert sich weiter

■ RU 486 soll nicht auf den Markt / Matthäus-Maier fordert „Zwangslizenz“

Hamburg/Saarbrücken (dpa) – Der Frankfurter Chemie-Konzern Hoechst AG will die Abtreibungspille RU 486 in Deutschland nach wie vor zunächst nicht auf den Markt bringen. Voraussetzung für eine Zulassung sei eine klare rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, sagte die Pressesprecherin des Konzerns, Felicitas Feick, im Saarländischen Rundfunk. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Abtreibungsrecht habe die Situation für Hoechst nicht verändert.

Außerdem müsse dem Unternehmen der ausdrückliche Wunsch auf Zulassung der Abtreibungspille durch eine „repräsentative verantwortliche Instanz“ vorliegen. Auch müßten Vertrieb und Anwendung von RU 486 streng kontrolliert sein. Die Pille ist die erste wirksame medikamentöse Methode für einen frühzeitigen Schwangerschaftsabbruch. Sie löst auf hormonellem Wege eine Fehlgeburt ohne gravierende Nebenwirkungen für die Frau aus.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ingrid Matthäus-Maier, sagte, RU 486 könne notfalls auch mit einer „Zwangslizenz“ auf dem deutschen Markt eingeführt werden. Sie berief sich dabei auf das deutsche Patentrecht, das eine Zwangslizenz ausdrücklich vorsehe, wenn dies im Interesse der Öffentlichkeit geboten sei. Wenn die Firma nicht endlich die Zulassung beantrage, solle sie das Patent an andere Firmen verkaufen oder an den Erfinder zurückgeben. Die Frauen in Deutschland seien nicht weniger mündig und die Ärzte nicht weniger verantwortungsbewußt als in Ländern, wo RU 486 bereits eingeführt sei.

Siehe Seite 9

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