Auschwitz-Wächter ausgewiesen

■ USA weisen Johann Hahner nach Deutschland aus / Mann auf freiem Fuß/ Strafverfolgung wird noch überprüft

Washington/Berlin (taz) – Die USA haben einen früheren KZ- Aufseher, den 70jährigen Johann Hahner, nach Deutschland ausgewiesen. Wie das Justizministerium am Mittwoch in Washington mitteilte, hat der Mann das Land bereits verlassen. Er lebte im amerikanischen North Olmstead (Bundesstaat Ohio).

Hahner hat nach Angaben des Ministeriums zugegeben, daß er 1942 SS-Wächter im Vernichtungslager Auschwitz war. In den Akten der Zentralen Erfassungsstelle für NS-Verbrechen in Ludwigsburg ist Johann Hahner als SS- Schütze mit unterstem Dienstgrad aufgeführt. Seine Tätigkeit und der genaue Ort seines Arbeitseinsatzes im Gesamtkomplex Auschwitz sind nicht verzeichnet.

Oberstaatsanwalt Streim von der Zentralen Erfassungsstelle will jetzt ein Rechtshilfeersuchen an die Vereinigten Staaten richten. Wenn dort belastende Ermittlungergebnisse gegen Hahner vorliegen, wird hier ein Verfahren eingeleitet. Liegen keine weiteren belastenden Fakten vor, dann erfolgte die Ausweisung aus Amerika nur aufgrund der Tatsache, daß Hahner 1956, als er die Einwanderung beantragte, und 1958 bei der Einwanderung seine SS-Vergangenheit verheimlichte, so Streim. Die amerikanische Staatsbürgerschaft erhielten nur Einwanderer, die nicht NS-belastet waren. Viele machten Falschangaben. Eine seit 1979 bestehende Sonderabteilung des amerikanischen Justizministeriums zur Ermittlung mutmaßlicher Ex-Nazis untersucht derzeit die Akten über rund 400 Personen. Bisher wurden 44 Einwanderern die Staatsbürgerschaft wieder aberkannt, 36 wurden abgeschoben.

Im April hatten die USA schon den mutmaßlichen früheren KZ- Aufseher Liudas Kairys nach Deutschland ausgewiesen, weil der 72jährige seine Rolle als Wachmann im KZ Treblinka bei seiner Einwanderung 1949 verschwiegen hatte. Im Unterschied zu Hahner bestritt der gebürtige Litauer die Vorwürfe.

Gegen Johann Hahner war 1991 in den USA ein Ausweisungsverfahren eingeleitet worden, dem er sich jetzt in einer schriftlichen Vereinbarung fügte. Der in Jugoslawien geborene Hahner wird wie alle ehemaligen „Volksdeutschen“ nach der Ausweisung von der Bundesrepublik wieder aufgenommen. Er kann sich in Deutschland frei bewegen, da konkrete Verbrechen aus der bisherigen Aktenlage nicht hervorgehen. mk