Bruchlandung für Manfred Stolpe vor Gericht

■ Gericht gibt Stolpe nur in marginalen Bereichen recht gegen Joachim Gauck

Berlin (taz) – Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) hat mit seiner Klage gegen die Gauck-Behörde lediglich einen mäßigen Erfolg erzielt. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Hinterlassenschaft, Joachim Gauck, darf einige dezidierte Äußerungen über den „IM Sekretär“ zwar nicht mehr wiederholen. Generell wollte das Berliner Verwaltungsgericht der Gauck-Behörde wertende Äußerungen über Stolpe aber nicht untersagen. Die Erste Kammer verbot gestern dem Bundesbeauftragten aus formalen Gründen, künftig öffentlich zu wiederholen, daß Ministerpräsident Stolpe „nach Maßstäben“ der Staatssicherheit ein wichtiger Inoffizieller Mitarbeiter gewesen sei.

Inhaltlich, räumte der Vorsitzende der Kammer ein, entspreche diese Aussage „zwar im wesentlichen der Schlußbemerkung“ des Rechercheberichtes, den die Gauck-Behörde im Frühling letzten Jahres dem Potsdamer Untersuchungsausschuß vorgelegt hatte – der Bundesbeauftragte sei aber nicht berechtigt, diese Schlußfolgerung in der Öffentlichleit zu wiederholen. Weil „hierdurch das Prüfungsergebnis des Ausschusses in der Öffentlichkeit zu einem wesentlichen Teil vorweggenommen wird“. Mit der gleichen Begründung dürfen auch die Mitarbeiter der Gauck-Behörde nicht mehr behaupten, daß „eindeutige Beweise für eine IM-Tätigkeit“ Stolpes vorliegen.

Der weitreichende Antrag Stolpes, wonach dem Behördenleiter Gauck prinzipiell untersagt werden sollte, „sich gutachterlich oder in sonstiger Weise wertend über den Inhalt oder die Bedeutung (...) der Unterlagen öffentlich zu äußern“, scheiterte dagegen auf ganzer Linie. Als „zu weitgehend“ verwarf das Gericht den Antrag. Der gesetzliche Rahmen erlaube es der Behörde, Informationen über Strukturen, Wirkungsweise und Methoden der Stasi zu veröffentlichen. Und diese „schließen unter Umständen zwangsläufig Wertungen ein“.

Gauck wurde weiter untersagt, über den SPD-Politiker zu erklären, „ich denke, daß in anderen Ländern, z.B. Sachsen, die Materialien ausreichten, um ihn aus seinem Amt zu entfernen“. Es handle „sich hierbei nicht um eine private Meinungsäußerung des Herrn Gauck, sondern um eine Äußerung des Bundesbeauftragten“. Die Aussage, so das Gericht, sei ehrverletzend, weil sie die Amtswürdigkeit Stolpes „in Zweifel zieht“.

Der Rechtsanwalt der Gauck- Behörde, Peter Raue, bezeichnete diese Schlußfolgerung gestern als falsch. Raue kündigte deshalb Berufung gegen diesen Teil des Urteils an. Ansonsten wertete er die Entscheidng als „ganz großen Erfolg“. Stolpe habe eine „Bruchlandung“ erlitten. Wolfgang Gast