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Abschiebung trotz drohender Hinrichtung?

Eine Abschiebung in den Iran würde Fatemeh Faridi nicht überleben - befürchten die FreundInnen der Iranerin. Das Bundesamt für Asylangelegenheiten ist da anderer Ansicht. Es hat den Asylantrag der 29jährigen, die aktives Mitglied der oppositionellen Volksmujahedin ist, im Januar abgelehnt. Seit Dienstag sitzt Fatemeh Faridi in Hamburger Abschiebehaft.

Faridis FreundInnen sind entsetzt. „Auf Fatemeh wartet im Iran die sichere Hinrichtung“, beteuern sie. Das Bundesamt sah jedoch keine Abschiebehindernisse für die Iranerin, obwohl sie sich aktiv gegen Menschenrechtsverletzungen in ihrer Heimat eingesetzt hat. Auch die sogenannte „Altfallregelung“ - ein Abschiebestopp für IranerInnen, die 1991 nach Deutschland geflüchtet waren - trifft für Faridi nicht zu. Sie war erst im April 1992 eingereist. Einen Strick drehte das Bundesamt der jungen Frau auch aus der Tatsache, daß sie keinen Paß vorgelegt hat. Und auch, daß sie im vergangenen Jahr weder zur Verhandlung erschienen war, noch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, wurde zu ihren Ungunsten ausgelegt. Die Ablehnung folgte prompt.

Als Fatemeh Faridi am Dienstag dennoch versuchte, eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, wurde sie in Abschiebehaft genommen. Ihr Arrest kann Wochen oder Monate dauern. Denn wie Norbert Smekal, Mitarbeiter der Ausländerbehörde bestätigte, versucht das Konsulat nun Ersatzpapiere zu bekommen, die ihre Abschiebung ermöglichen.

Faridis Anwalt legte einen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz ein. Das Verwaltungsgericht muß jetzt prüfen, ob der Iranerin vielleicht doch eine weitere Duldung gewährt werden kann. Für ihre politischen WeggefährtInnen ist dies die einzige Möglichkeit, Faridis Überleben zu garantieren. sako

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