Herzenswunsch? Bürokraten sagen nein!

■ Familie, die von Sozialhilfe lebt, möchte Oma aus Marokko nach Hamburg einladen / Ausländerbehörde verweigert Einreise

und sagt njet

Vor ihrem Tod möchte die Oma nur ein einziges Mal ihre vier Enkelkinder sehen. Ein Herzenswunsch - den zu erfüllen einer Hamburger Familie jedoch nicht erlaubt wird. Warum nicht? Elke Ohnesorge lebt mit ihrem Mann Mokhtar von Sozialhilfe. Und ihre Schwiegermutter ist Marokkanerin. Eine einfache Geschichte, die seit der vergangenen Woche schier un-

1lösbar scheint.

Elke Ohnesorge lernte ihren Mann vor acht Jahren in Marokko kennen. Sie verliebten sich und heirateten. Schon damals lernten die beiden die Fallgruben der deutschen Bürokratie kennen. Denn obwohl sie bereits mit dem ersten Kind schwanger war, mußte Elke Ohnesorge acht Monate warten, bis ihrem Mann die Einreise nach

1Deutschland genehmigt wurde. „Schon damals konnte ich den Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde nur mit Tränen dazu bringen, den Vorgang etwas zu beschleunigen“, erzählt sie.

Doch auf diese Weise wird sich ihr derzeitiges Problem nicht lösen lassen - da stehen deutsche Verordnungen vor. Das Paar, das inzwischen drei Kinder hat (Nr. 4 ist

1unterwegs), plant seit langem, Mokhtars Mutter für drei Monate nach Deutschland einzuladen.

Ein ganz normaler Vorgang. Doch nicht für Sozialhilfeempfänger, wie die Familie jetzt gelernt hat. „Acht Monate haben wir für das Flugticket gespart“, berichtet Elke Ohnesorge. Doch als ihre Schwiegermutter vergangenen Mittwoch in der deutschen Botschaft in Casablanca ihr Visum beantragen wollte, wurde ihr mitgeteilt, daß ihre Einlader einen Einkommensbescheid der letzten drei Monate einreichen müßten.

Kein Problem, dachte sich Frau Ohnesorge und begab sich tags darauf in die Ausländerbehörde. Doch die Sachbearbeiterin winkte ab. Eine Sozialhilfebescheinigung werde nicht akzeptiert, so deren Auskunft. Total geschockt wendete sie sich daraufhin an den Eingabenausschuß der Bürgerschaft. Dort wurde ihr jedoch mitgeteilt, daß sie auf ein Ergebnis bis zu acht Monate warten müßte. „Wir sind völlig geknickt. Es tut weh, daß uns selbst das Recht verwehrt wird, unsere Oma hierhin einzuladen“ - Frau Ohnesorge hat resigniert.

„Diese Regelung gilt für alle Sozialhilfeempfänger“, erklärt Norbert Smekal, Mitarbeiter in der Ausländerbehörde. Leistungsempfänger seien ja nicht in der Lage, ihr eigenes Einkommen zu sichern, dann könnten sie nicht auch noch für Besuch aufkommen. Laut Smekal hat auch eine Eingabe an die Bürgerschaft kaum Aussicht auf Erfolg. „Wenn es sich um öffentliche Mittel dreht, sind die Chancen gering.“ Eine Ausnahmeregelung könne hier zum „Dammbruch“ führen und den Zuzug aus visumpflichtigen Ländern über den Weg einer Einladung unkontrollierbar machen. Sannah Koch