Ende der Anmeldefrist für Rückübertragung

Die Anmeldefrist für die Rückübertragung von beweglichem Eigentum wie Hausrat, Möbel, Schmuck und Konten läuft am 30.Juni aus. Darauf verwies Finanzsenator Pieroth gestern. Später eingehende Anträge müßten abgelehnt werden. Bereits Ende 1992 war die Anmeldefrist für die Rückübertragung von Unternehmen, Immobilien und Grundstücken abgelaufen.