Außer Verfassung

■ Gewerkschaft: Nach Gutachten ist die Polizei-Reserve verfassungswidrig

Die Freiwillige Polizei-Reserve (FPR) ist laut einem von der Gewerkschaft der Polizei in Auftrag gegebenen Gutachten verfassungswidrig. Die „dauerhafte, regelmäßige und ständige Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse“ durch die über 2.000 Hilfspolizisten widerspreche dem Grundgesetz. Diese Aufgaben dürften allein Angehörigen des öffentlichen Dienstes übertragen werden. Auch verletze das FPR-Gesetz das Grundgesetz, weil die Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit der Bewerber keine gesetzliche Voraussetzung für die Aufnahme bei der Truppe sei.

Die Gewerkschaft der Polizei kündigte in diesem Zusammenhang eine Verfassungsbeschwerde an. Gerade die ausländerfeindlichen Anschläge der vergangenen Tage hätten gezeigt, daß die innere Sicherheit nur durch gut ausgebildete Berufspolizisten zu gewährleisten ist. Den Senat forderte die Gewerkschaft auf, bereits jetzt die Einheit aufzulösen. Dies habe auch der Rechnungshof empfohlen.

Die Anfang des Jahres knapp 2.500 Mitglieder zählende Polizei- Reserve war im Februar in die Kritik geraten, als in ihren Reihen einige rechtsradikale Waffenhändler aufflogen. Bei der daraufhin eingeleiteten Überprüfung fast aller Mitglieder wurden mehrere Angehörige wegen einer kriminellen Vergangenheit ausgeschlossen, andere gingen bereits vor der Überprüfung freiwillig.

Am Montag hatte der Innenausschuß empfohlen, die Einstellungspraxis bei der Truppe mit einem Untersuchungsausschuß zu überprüfen. Bereits seit 1986 sollen die Bewerber nicht ausreichend überprüft worden sein. dpa