Wende im co op-Prozeß

■ Verurteilung von co op-Chef Otto möglicherweise bevorstehend

Frankfurt (dpa) – Das Verfahren gegen den Ex-Vorstandsvorsitzenden der co op AG, Bernd Otto, kann möglicherweise schon am kommenden Montag abgeschlossen werden. Das deutete der Vorsitzende Richter der Frankfurter Wirtschaftsstrafkammer, Gernot Bokelmann, an. Voraussetzung dafür sei allerdings, daß es tatsächlich zu der von der Staatsanwaltschaft angekündigten Verfahrenseinstellung in den Punkten kommt, die den Hauptteil der umfangreichen co op-Anklage ausmachten: Betrug und Untreue mit einem buchmäßigen Schaden von mehr als zwei Milliarden DM sowie aktienrechtliche Verstöße und falsche Bilanzdarstellung. Sobald das Verfahren in diesen Punkten von der Staatsanwaltschaft wie angekündigt eingestellt ist, bleibt gegen Otto der Anklagevorwurf der persönlichen Bereicherung aus Stiftungen in der Schweiz übrig, die in zweistelliger Millionenhöhe aus co op-Geldern gespeist wurden.

Dazu hat Otto am vergangenen Montag ein Geständnis abgegeben. Er räumte ein, sich um die vorgesehene Rückführung der auf seine Konten geleiteten Stiftungsgelder in das co op-Vermögen nicht gekümmert zu haben. Für eine mögliche Verurteilung Ottos in diesem Punkt hat die Staatsanwaltschaft bereits zu erkennen gegeben, daß sie mit einer Haftstrafe von „etwa fünf Jahren“ zufrieden wäre.

Unklar ist nach dieser überraschenden Entwicklung im Fall Otto der Fortgang des co op-Prozesses gegen den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Alfons Lappas, die beiden Ex-Vorstandsmitglieder Dieter Hoffmann und Michael Werner sowie die Ex-Direktoren Klaus-Peter Schröder-Reinke und Norbert Lösch. Richter Bokelmann gab zu erkennen, das Gericht sei nach wie vor auf eine lange Verfahrensdauer gefaßt: Die Verhandlung sei bis „Ende 1994“ terminiert, sagte Bokelmann.