■ Wohngebiete
: Nicht auf Altlasten

Münster (dpa) – Kommunen dürfen verseuchte Gebiete nicht als Wohnbaufläche im Bebauungsplan ausweisen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit erklärten die Richter einen Bebauungsplan der Stadt Bergisch Gladbach für nichtig, in dem ein mit Kadmium, Quecksilber und Blei belastetes Gebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen worden war.