Menschrechtskonferenz mit dürftigem Ergebnis

■ Recht auf Entwicklung proklamiert

Wien/Genf (taz) – Mit der Verabschiedung eines bis zur letzten Minute heftig umstrittenen Schlußdokuments endete gestern in Wien die zweite Weltmenschenrechtskonferenz der UNO. Die RegierungsvertreterInnen von 180 Staaten bekräftigen darin die „universelle“ Geltung aller seit 1948 international vereinbarten Menschenrechtsnormen, die noch während der Konferenz unter anderem von China ausdrücklich in Frage gestellt worden waren. Auch die Forderung der Staaten des Südens nach einem „Recht auf Entwicklung“ wurde in den Menschenrechtskatalog aufgenommen. Doch die von den westlichen Staaten sowie den meisten der 1.400 teilnehmenden Nichtregierungsorganisationen (NGOs) geforderte Einrichtung eines Hochkommissariats für Menschenrechte fand keinen Konsens. Die Etablierung eines internationalen Menschenrechtsgerichtshofes wurde statt dessen als Auftrag an die UNO-Generalversammlung verwiesen.

Als einziges neues Instrument zur Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte forderte die Konferenz die Berufung einer Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen. Diese soll sowohl frauenspezifische Kriegsverbrechen, wie die Massenvergewaltigungen in Bosnien, als auch Gewalt gegen Frauen im privaten Bereich untersuchen. Die teilnehmenden Frauengruppen begrüßten dies als „historischen Meilenstein“. Insgesamt jedoch kritisierten die NGOs das Abschlußdokument als „unzureichend“. Sie wollen nun ein globales Netzwerk zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit schaffen. azu Seiten 2 und 10