Minimalmedizin

■ Kritik an Asylbewerber-Versorgung

Durch das neue Asylbewerber-Leistungsgesetz werden Flüchtlinge zu einer „stigmatisierten Sondergruppe, der nur noch eine Minimalmedizin zur Verfügung gestellt wird“. So kritisierte jetzt die Hamburger Ärztekammer die vom Bundestag vorgesehenen Einschränkungen der Sozial- und Gesundheitsversorgung.

Durch das Gesetz, das im Herbst in Kraft treten wird, werden nicht nur die Sozialhilfe und Sachleistungen Vorrang vor Geldzuwendungen bekommen, sondern auch die medizinische Behandlung von Flüchtlingen eingeschränkt. Die Ärztekammer berichtet, daß die Finanzabteilung eines Hamburger Krankenhauses bereits leitende Ärzte angewiesen habe, vor einer stationären Aufnahme oder Behandlung von AsylbewerberInnen die Kostenerstattung festzustellen und „bei unklaren Verhältnissen die Behandlung abzulehnen, außer in lebensbedrohlichen Situationen“.

Solche Anweisungen, beklagt die Kammer, „gefährden die pflichtgemäße Vesorgung der Betroffenen“. Sie erinnert die Mediziner an ihre Berufsordnung, nach der „jeder Arzt seinen Beruf nach den Geboten der Menschlichkeit“ auszuüben hat und Vorschriften nicht beachten soll, die damit unvereinbar sind. Von der Anweisung der Finanzabteilung habe sich inzwischen die Leitung des betroffenen Hauses ebenso distanziert wie auch die der anderen Hamburger Krankenhäuser. Die Ärztekammer kündigt an, daß sie die Entwicklung weiter kritisch verfolgen und in Konfliktsituationen alle Berufsgruppen unterstützen werde. An die Politiker appelliert sie, „im Interesse der Humanität vordergründige Kostenkalkulationen zurückzustellen“. sako