Haft wegen Mordes an Obdachlosem

■ Skins brüllten „Sieg Heil“ / Gericht: Nicht politisch motiviert

Koblenz (AFP) – Wegen der Ermordung eines 51jährigen Obdachlosen in Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) im vergangenen August sind zwei Skinheads am Dienstag zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden. Die beiden heute 18 Jahre alten Täter müssen wegen gemeinschaftlichen Mordes für acht Jahre und drei Monate beziehungsweise sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter. Der Vorsitzende Richter Heinz Dietrich sprach in der Urteilsbegründung von einer Tat „von unglaublicher Rohheit“.

Strafmildernd bewertete das Gericht den erheblichen Alkoholspiegel, den beide Angeklagten zur Tatzeit hatten und die Tatsache, daß sie in der nichtöffentlichen Verhandlung „Reue gezeigt und geständig gewesen“ seien. Nach Auffassung der Richter handelt es sich nicht um eine politisch motivierte Tat, sondern um die Fortsetzung eines Gewaltaktes, der mit Sachbeschädigungen begonnen habe. Die rassistischen Parolen seien nicht als „Randgruppenhaß“ einzuordnen, sondern vielmehr als „dümmliches Nachplappern“.

Die beiden damals 17jährigen hatten am 25. August 1992 einen Zug durch die Kneipen in Bad Breisig unternommen. Anschließend demolierten sie Parkbänke, Blumenkübel und eine Telefonzelle. Im Kurpark trafen sie auf den Obdachlosen, der auf einem Brunnenrand schlief. Als dieser sich „Sieg Heil“-Rufe der beiden Jugendlichen verbat, wollten sie den Mann zunächst in den Brunnen stoßen. Dann schlugen sie auf ihr Opfer ein, bis der Mann regungslos am Boden lag und setzten ihre Kneipentour fort. In der Kneipe entschlossen sie sich, nochmals nach ihrem Opfer zu sehen. Als sie merkten, daß der Mann noch lebte, traktierten sie ihn wieder mit Fußtritten. Zum Schluß stach einer mit dem Stiefelkampfmesser des Freundes zweiundzwanzig Mal auf den 51jährigen ein. Bevor die Jugendlichen die Geldbörse stahlen, fühlten sie den Puls des Mannes, um sich von seinem Tod zu überzeugen.