CDU: Vorzeitig neu wählen

■ Opposition will Verfassungsänderung für Bürgerschaftswahl

Die vorzeitige Auflösung der Bremischen Bürgerschaft und Neuwahlen sollen nach Ansicht der Bremer CDU-Fraktion so schnell wie möglich in der Bremer Verfassung verankert werden. Einen entsprechenden Vorstoß der CDU-Opposition kündigte gestern der Fraktionsvorsitzende Peter Kudella an. Nach der Sommerpause will die Fraktion im Parlament einen Antrag einbringen, nach dem die vorzeitige Beendigung einer Wahlperiode durch einen Bürgerschaftsbeschluß oder ein Volksbegehren herbeigeführt werden kann. Für den Antrag in der Bürgerschaft sollen 34 Abgeordnetenstimmen (von 100) ausreichen, für die Annahme will die CDU eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten festschreiben.

Bislang ist die Selbstauflösung des Parlamentes nach der Bremer Landesverfassung nicht möglich. Alle Parteien (SPD, CDU, FDP, Grüne; die DVU nimmt kaum an den Sitzungen teil) im nichtständigen Bürgerschaftsausschuß zur Verfassungsreform sind sich aber einig, daß eine entsprechende Änderung mit der allgemeinen Verfassungsreform zu Beginn der nächsten Wahlperiode möglich sein sollte. Kudella trieb gestern zur Eile, weil der Bremer Senat sein Sanierungsziel „erkennbar nicht auf die Reihe“ bekomme.

Voraussetzung für die Verfassungsänderung ist ein einstimmiger Beschluß in der Bürgerschaft. SPD und FDP haben sich bereits gegen die vorzeitige Änderung der Verfassung ausgesprochen. „Das ist Sommertheater“, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Dittbrenner, der CDU-Vorstoß „ein öffentliches Manöver gegen die Ampel-Regierung“. Auch FDP-Fraktionschef Welke sprach sich gegen die vorzeitige Änderung aus: „Es ist der falsche Weg, nach tagespolitischen Ereignissen die Verfassung zu ändern.“ Außerdem werde die Verfassungsänderung mit Sicherheit an den beiden Abgeordneten der Nationalkonservativen scheitern, die sich durch Zustimmung selbst aus dem Parlament schießen würden. mad