■ Gericht
: Keine Zusatzhaft

Frankfurt/Main (dpa) – Bei ausländischen Untersuchungshäftlingen, die nach ihrer Entlassung vermutlich untertauchen, um sich einer Abschiebung zu entziehen, darf die Haft nicht automatisch verlängert werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß (Az.: 20 W 183/93) entschieden. Der Senat lehnte den Antrag der Frankfurter Ausländerbehörde auf Anordnung von drei Monaten „Sicherungshaft“ für einen Liberianer ab, der unter dem Verdacht eines Drogendelikts in Untersuchungshaft saß.