Buddy gestoppt

■ Ein Tandem zum Nebeneinander-Sitzen

Buddy gestoppt

Ein Tandem zum Nebeneinander-Sitzen

Was ist 95 Zentimeter breit, hat zwei Räder und macht Bremer Polizisten angst? Es ist das „Buddy-Bike“ frisch aus Amerika. Dem Tandem verwandt, bietet dies neuartige Gefährt ebenfalls zwei Stramplern Platz, die allerdings neben- und nicht hintereinander sitzen. So kann man zwar gut plaudern, muß sich jedoch vor dem gestrengen Auge des Gesetzes hüten, wie folgendes Beispiel zeigt.

Als Andreas Kollmorgen mit einem Freund letzte Woche im Auftrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) auf einem solchen Buddy-Bike von Ritterhude gen Blumenthal radelte, wurden beide jäh von zwei Polizisten in Vegesack gestoppt. Getreu dem Motto: Was in keiner Verordnung steht, kennt der Polizist auch nicht, verlangte Hauptkommissar Reimer eine Sondergenehmigung von den beiden Fahrern für den neuartigen Drahtesel. Als die verdutzten Radler nichts dergleichen vorweisen konnten, verbot der Polizist ihnen die Weiterfahrt. Begründung: Da es sich bei dem Buddy Bike weder um ein Mountain Bike, noch um ein Rennrad, noch um ein „ordentliches“ Tandem handele, sei es ein „Sportgerät“ — und als solches nicht für den Straßenverkehr zugelassen.

Wegen seiner „Kippeligkeit“ und Breite sei es zudem eine Gefahr und Behinderung für andere Radfahrer. Die Gegenargumentation, daß die Bremer Radwege häufig so eng seien, daß auch „normale“ Fahrräder nur schwer zu überholen und oft genauso kipplig seien, half nichts. Die beiden Biker mußten absteigen und das Fahrrad auf dem Fußweg weiterschieben. Anscheinend ist nach Polizisten-Philosphie die Behinderung von Fußgängern ein kleineres Übel als die von Radfahrern.

Inzwischen aber radelt Andreas Kollmorgen wieder auf dem Buddy Bike, denn ihm ist klar geworden: „Was in keiner Verordnung auftaucht, kann auch nicht verboten sein.“ Wer es ihm gleich tun will, sollte sich heute zum ADFC-Stand in der Vegesacker Fußgängerzone begeben, dort gibts das Buddy Bike zum Ansschauen und Ausprobieren. Gisa Funck