■ Kartellamt
: Okay für Stromer

Berlin (dpa) – Die Stromanbieter Badenwerk AG (Karlsruhe) und Energieversorgung Schwaben (EVS) AG (Stuttgart) dürfen eine gemeinsame Holding bilden. Das Bundeskartellamt hat einen Antrag auf den Zusammenschluß für Produktion und Transport von Strom geprüft und genehmigt.