Mieter haben Besitzrechte

Schöner wohnen leichter gemacht: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, daß sich auch Mieter in Kündigungsschutzprozessen auf den Eigentumsschutz im Grundgesetz berufen dürfen. Damit wurde das Wohnrecht für Mieter wesentlich erweitert. Die Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen einerseits prüfen, ob der „Erlangungswunsch“ des Vermieters ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar sei. Andererseits muß in Zukunft auch das verfassungsrechtlich geschützte Bestandsinteresse des Mieters berücksichtigt werden.

In dem vom Ersten Senat entschiedenen Fall kam die neue Auslegung des Grundgesetzes allerdings nicht zum Tragen. Die Richter beschieden dem Kläger, das gegen ihn ergangene Räumungsurteil habe nicht gegen die Verfassung verstoßen. Der Mann hatte sich gegen die Eigenbedarfskündigung einer achtzigjährigen, pflegebedürftigen Frau gewehrt. Sie wollte mit der Eigenbedarfskündigung zugunsten ihres Sohns ihre eigene Pflege ermöglichen. taz

Foto: Elke Krüger