Streit um Geldwäsche

■ Bundesrat lehnt Geldwäsche-Gesetz ab / Mietrechtsänderungen zugestimmt

Bonn (AFP) – Der Bundesrat hat gestern in Bonn wegen der geplanten Festlegung der Kündigungsfrist von Arbeitern und Angestellten auf vier Wochen den Vermittlungssausschuß angerufen. Die Länderkammer, in der die SPD die Mehrheit hat, will die Kündigungsfrist auf sechs Wochen zum Ende des jeweils nächsten Kalendermonats verlängern. Auch das Geldwäsche-Gesetz verwies der Bundesrat an den Vermittlungsausschuß. Dagegen nahmen die Länder mit großer Mehrheit die Kompromisse mit dem Bundestag zur Senkung der Unternehmenssteuern und der Mietrechtsänderungen an. Der Bundesrat billigte zudem das Opferentschädigungsgesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 1990 Leistungen für alle Ausländer vorsieht, die unter Anschlägen von Rechtsextremisten zu leiden hatten.

Das Geldwäsche-Gesetz soll es Straftätern erschweren, illegale Gewinne etwa aus dem Drogenhandel in den legalen Wirtschaftsverkehr einfließen zu lassen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, daß unter anderem Banken bei Finanztransaktionen von über 25.000 Mark den Auftraggeber identifizieren müssen. Besonders auf Betreiben der FDP sollen Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer davon ausgenommen werden. Der Bundesrat will dieses Anwaltsprivileg streichen und auch durchsetzen, daß bereits bei Transaktionen ab 15.000 Mark die Auskunftspflicht gilt.

Beim Mietrecht folgte der Bundesrat einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Danach dürfen Mieten von Wohnungen, die vor 1981 gebaut wurden und deren Kaltmiete über acht Mark pro Quadratmeter liegt, in drei Jahren nur noch um höchstens 20 Prozent satt bislang um 30 Prozent steigen. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen die jeweils vier vergangenen Jahre zugrunde gelegt werden. Maklergebühren werden auf zwei Monatsmieten begrenzt. Die auf fünf Jahre befristeten Neuregelungen sollen den Anstieg der Mietpreise dämpfen und voraussichtlich im September in Kraft treten.