Reform bei Arbeitslosenversicherung

■ Blüm will Arbeitsmarktpolitik über Steuern finanzieren

Köln/Frankfurt (AFP/taz) – Arbeitsminister Norber Blüm (CDU) hat eine Reform der Arbeitslosenversicherung angekündigt. Arbeitnehmer sollten künftig lediglich Beiträge für eine reine Arbeitslosenversicherung entrichten. Das „Servicepaket“ der Bundesanstalt für Arbeit von der Berufsberatung bis zur Fortbildung und Umschulung solle dann aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt werden, sagte Blüm in einem Gespräch mit der Deutschen Allgemeinen Sonntagszeitung.

Blüm schloß erstmals nicht mehr aus, daß es 1995 automatisch zu einer Senkung der Renten kommen könnte. Auf die Frage, ob er die Renten kürzen werde, falls im kommenden Jahr durch Nullrunde und höhere Sozialversichungsbeiträge die Nettoeinkommen sinken, sagte er: „Die generelle Formel ist: Die Renten folgen den Löhnen im Abstand von einem Jahr – in guten wie in schlechten Zeiten.“

Blüm bekräftigte seine Bereitschaft, statt der Änderung bei der Lohnfortzahlung auch die Streichung von zwei Feiertagen als Ausgleich für die Arbeitgeberbeiträge zur Pflegeversicherung zu akzeptieren. Diese Möglichkeit müsse „aber als Lösung geliefert werden und nicht lediglich als weiterer interessanter Diskussionsvorschlag“, sagte der Arbeitsminister. Das Koalitionsmodell sieht derzeit insgesamt sechs Karenztage pro Jahr vor, an denen Arbeitnehmer im Krankheitsfall auf die Lohnfortzahlung oder auf einen Urlaubstag verzichten müssen.

Der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse (CDA), Sachsen- Anhalts Sozialminister Werner Schreiber, äußerte am Wochenende Verständnis für die Streikdrohung des DGB wegen der geplanten Finanzierung der Pflegeversicherung durch Karenztage. Auch er sei ein entschiedener Gegner der Karenztage. Nach seiner Ansicht würde der Eingriff in die Lohnfortzahlung vor Gericht ausgehebelt. „Der Königsweg kann daher nur sein, die Pflege über das Streichen von bis zu zwei Feiertagen zu finanzieren.“